Beispiel für ein negatives Empfehlungsmarketing

Die Ralf Bohle GmbH aus Reichshof bei Köln mahnt derzeit Fahrradhändler ab, die in ihren Angeboten Produktbilder dieses Reifenherstellers verwenden.

Die Abmahnungen sind sicherlich rechtlich in Ordnung, der Sachverhalt ist ziemlich eindeutig: Fahrradhändler haben für Ihren Shop im Internet die Produktbilder des Herstellers ohne schriftliche Zustimmung genutzt. Dies ist sicherlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Doch was hat sich der Hersteller dabei gedacht? Sicherlich hätte es bei einem funktionierendem Außendienst die Möglichkeit gegeben, das Problem wesentlich stiller zu beseitigen. So hat sich der Hersteller der Schwalbe Reifen keinen Gefallen getan. Viele Unternehmen stellen ihren Händlern Pruduktfotos zu Verfügung, damit die Produkte auch professionell angeboten werden können. Nichts ist schädlicher, wenn gute Produkte mit schlechten Fotos angepreisen werden.
Doch mit dieser Aktion hat sich der Hersteller keinen Gefallen getan. Ist es noch ganz schwierig, Kunden zu überzeugen positive Kommentare und Empfehlungen abzugeben, so ist es bei negativen Erfahrungen sehr leicht die Massen schnell zu mobilisieren. Im Zeitalter von WEB 2.0 werden Twitter, XING und andere Blogs und Netzwerke genutzt um die Geschichte massenhaft zu verteilen. Das schlimmste was das Unternehmen nun machen kann, ist es still zu sein und die Sache weiter laufen zu lassen.

Das Netz brodelt zur Zeit. Auf sehr vielen Plattformen gibt es hierzu Meinungsäußerungen und Kommentare. Aktives Krisenmanagment durch die Firma Ralf Bohle GmbH ist nun notwendig, um das Marketingbudget des laufenden Jahres nicht sinnlos zu verprassen. Hier muss die Geschäftsleitung nun aktiv auf ihre Händler und die Öffentlichkeit zugehen und weiteren Schaden von der Firma abzuwenden.

Um den Guten Ruf wieder herzustellen ist mehr erforderlich als einen Anwalt zu beauftragen.



Ralf Bohle GmbH mahnt Fahrrad Shop ab

Schwalbe entschuldigt sich



Zur aktuellen Kritik an den Abmahnungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen durch Händler nimmt Schwalbe Stellung und entschuldigt sich: Uns schlägt momentan heftige Kritik aufgrund unserer Vorgehensweise gegen Händler entgegen, die Bildmaterial von uns ohne Lizenz genutzt haben. Diese Kritik ist völlig berechtigt.

Die Maßnahme, die zum Schutz des Fachhandels und des Endverbrauchers dienen soll, wurde von uns mehr als unglücklich umgesetzt. Wir entschuldigen uns für diese Vorgehensweise. Die unvermittelte Härte entspricht nicht der Partnerschaftlichkeit, die der Handel von uns kennt und zu Recht erwartet. Vor dem Ergreifen einer solchen Maßnahme hätte ein Angebot zum Gespräch und zur unstrittigen Regelung erfolgen müssen.
Den sachlichen Hintergrund möchten wir kurz erklären:

Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung ist eine Urheberrechtsverletzung. Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewußt. Viele haben sich deshalb schon in der Vergangenheit mit der Bitte um Genehmigung und Abschluss eines Lizenzvertrages an uns gewandt.

Bei den nun erfolgten Abmahnungen geht es um Fehlverhalten bei der Verwendung unseres Bildmaterials, das uns schadet, weil es die Verbraucher irreführt. Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen Bildern falsche Produktbeschreibungen zugeordnet wird. Verkauft wird eine preislich günstigere Performance-Version eines Reifens, in der Darstellung zum Angebot wird die Beschreibung und das Bildmaterial der qualitativ deutlich hochwertigeren Evolution-Version verwendet. Weiterhin wurde Bildmaterial von uns für Lockvogelangebote verwendet, bei denen die entsprechenden Produkte gar nicht lieferbar waren, oder es wurden zur Darstellung aktueller Produkte veraltete Bilder eingesetzt. Alle solche "Täuschungen" werden von den Verbrauchern uns als Marke zugeordnet, da das original Schwalbe Bild- und Katalogmaterial verwendet wird.

Wir sind in der Vergangenheit auf Anfragen zu unserem Bildmaterial jederzeit eingegangen und haben entsprechende Daten für die werbliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Das geschah aber stets im Rahmen einer Absprache zwischen uns und dem Händler. Wir konnten uns bei diesem Kontakt vergewissern, dass der Händler unsere Produkte kennt, eine kenntnisreiche Beratung anbietet und sich für unseren Qualitätsanspruch in Produkt, Service und "ehrlicher" Kommunikation einsetzt. Bei diesen Händlern konnten und können wir daher auch in Zukunft annehmen, dass sie ihre Webseite pflegen, veraltetes Bildmaterial austauschen, keine falschen Produktbeschreibungen verwenden und unsere Produkte vor allem auch tatsächlich vertreiben. Diese Linie der offenen und beidseitig vertrauensvollen Partnerschaft mit dem Handel werden wir auch in Zukunft zum Schutz des Verbrauchers beibehalten.

Wir möchten klarstellen: Uns geht es bei den jetzt erfolgten Abmahnungen nicht um "Abzocke". Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Rechtsanwaltskosten bzw. übernehmen sie. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Unterlassungserklärungen abgegeben werden.

Wir werden in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung unserer Bildnutzungsrechte achten. Die Bildverwendung dulden wir nur, wenn mit uns eine Nutzungsvereinbarung besteht. Damit möchten wir genauso den Fachhandel schützen, der mit dem Bildmaterial verantwortungsvoll umgeht, wie die Verbraucher, die nicht in die Irre geführt werden sollen.

Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird es auch in Zukunft sein. Für unser gänzlich unvermitteltes und damit in diesem Fall nicht partnerschaftliches Verhalten möchten wir uns nochmals aufrichtig entschuldigen.



Umgang mit Fehlern

Hier zeigt die Ralf Bohle GmbH in professioneller Weise, wie man mit Fehlern aktiv umgeht. Diese Entschuldigung auf der Website und das offene Eingestehen eines Fehlers zeigt, dass man hier das Schlimmste vermeiden möchte. Ein langes hin und her tanzen wäre sicherlich falsch gewesen. So wären immer mehr Kunden von der Marke Schwalbe abgesprungen. Hierzu war das Thenma auch schon im Internet zu breit getragen worden. Es zeigt sich immer mehr, wie mächtig die Kunden durch die Nutzung des Web 2.0 sein können. Die Ralf Bohle GmbH hat hier richtig reagiert und sollte noch mit einem blauen Auge davon kommen.



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